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Binnenschifffahrtsfunk Termin 01.10.2011 | Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat eine neue Durchführungsrichtlinie für die Prüfungen zum Erwerb von Binnenfunkzeugnissen herausgegeben. Hier die Fragenverteilung für das UBI die Ergänungsprüfung UBI (Bei Vorhandensein eines SRC oder LRC) |
Neue Durchführungs-richtlinie Seefunk Termin 01.10.2011 | Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat eine neue Durchführungsrichtlinie für die Prüfungen für die Funkbetriebszeugnisse LRC und SRC erarbeitet, die ab 01.10.2011 gelten soll. Hier die Durchführungsrichtlinie Funkbetriebszeugnisse LRC Prüfungsfragen und die Verteilung auf Fragebögen LRC, Praktische Prfg SRC Prüfungsfragen und dieVerteilung auf Fragebögen SRC, Praktische Prfg Fragen für eine Anpassungsprüfung und die Verteilung auf Fragebögen |
Broschüre Sicherheit auf dem Wasser erschienen | Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat eine neue Broschüre für Wassersportler herausgebracht. Hier der Download |
Frequenzzuteilungen für See- und Binnenfunkstellen | Die Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Hamburg, stellt Frequenzzuteilungen für den See und Binnenschifffahrtsfunk aus und teilt damit die entsprechenden MMSI und/oder Atisnummern zu. Nähere Infos in der Broschüre Informationen über die Teilnahme am Seefunkdienst |
Neue Prüfunsfragen für SRC und LRC
Termin 01.10.2011 | Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird die Inkraftsetzung der auf das Multiple-Choice-Verfahren umgestellten neuen Fragenkataloge vom 1. April 2011 auf den 1. Oktober 2011 erneut verschieben. |
Funkzeugnispflicht für Schiffsführer
Termin 01.01.2010 | Der Besitz der neuen Funkbetriebszeugnisse „Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis“ (SRC) und „Allgemeines Funkbetriebszeugnis“ (LRC) ist für Schiffsführer erforderlich, wenn sich eine GMDSS Seefunkanlage an Bord befindet. Nachdem Termine mehrmals verschoben wurden, werden festgestellte Verstöße gegen diese Pflicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von 150,00 € geahndet. |