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Thema Kommentar

Binnenschifffahrtsfunk

Termin 01.10.2011

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat eine neue Durchführungsrichtlinie für die Prüfungen zum Erwerb von Binnenfunkzeugnissen herausgegeben. Hier die Fragenverteilung für

das UBI

die Ergänungsprüfung UBI (Bei Vorhandensein eines SRC oder LRC)

Neue Durchführungs-richtlinie Seefunk

Termin 01.10.2011

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat eine neue Durchführungsrichtlinie für die Prüfungen für die Funkbetriebszeugnisse  LRC und SRC erarbeitet, die ab 01.10.2011 gelten soll. Hier die

Durchführungsrichtlinie Funkbetriebszeugnisse

LRC Prüfungsfragen und die Verteilung auf Fragebögen LRC, Praktische Prfg

SRC Prüfungsfragen und dieVerteilung auf Fragebögen SRC, Praktische Prfg

Fragen für eine Anpassungsprüfung und die Verteilung auf Fragebögen

Broschüre Sicherheit auf dem Wasser erschienen Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat eine neue Broschüre für Wassersportler herausgebracht. Hier der Download
Frequenzzuteilungen für See- und BinnenfunkstellenDie Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Hamburg, stellt Frequenzzuteilungen für den See und Binnenschifffahrtsfunk aus und teilt damit die entsprechenden MMSI und/oder Atisnummern zu. Nähere Infos in der Broschüre Informationen über die Teilnahme am Seefunkdienst
Neue Prüfunsfragen für SRC und LRC

Termin 01.10.2011
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird die Inkraftsetzung der auf das Multiple-Choice-Verfahren umgestellten neuen Fragenkataloge vom 1. April 2011 auf den 1. Oktober 2011 erneut verschieben.
Funkzeugnispflicht für Schiffsführer

Termin 01.01.2010
Der Besitz der neuen Funkbetriebszeugnisse „Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis“ (SRC) und „Allgemeines Funkbetriebszeugnis“ (LRC) ist für Schiffsführer erforderlich, wenn sich eine GMDSS Seefunkanlage an Bord befindet. Nachdem Termine mehrmals verschoben wurden, werden festgestellte Verstöße gegen diese Pflicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von  150,00 € geahndet.

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BRAUN SEEFUNKAUSBILDUNG | seefunk@radioofficer.de